Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand der Erklärung: 09.07.2025

Die Betreiber der Website www.klaus-p-luehrs.de sind bemüht, diese Internetseite im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) möglichst barrierefrei zugänglich zu machen.

Ziel ist es, allen Nutzerinnen und Nutzern – unabhängig von technischen Hilfsmitteln oder individuellen Einschränkungen – den Zugang zu den Inhalten der Website zu ermöglichen.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Diese Website wurde unter Berücksichtigung der Grundsätze der Barrierefreiheit entwickelt. Wesentliche Inhalte und Funktionen sind für Nutzerinnen und Nutzer mit Einschränkungen grundsätzlich zugänglich. Die Umsetzung erfolgt laufend im Rahmen technischer Möglichkeiten und mit Blick auf zukünftige Weiterentwicklungen.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Einige PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Ältere Dateien können aus technischen Gründen nicht vollständig überarbeitet werden.
  • Eventuell eingebundene Videos verfügen nicht immer über Untertitel oder Audiodeskriptionen.
  • Einzelne Design-Elemente (z. B. Kontraste oder Tastaturnavigation) können noch verbessert werden.

Wir arbeiten daran, bestehende Barrieren schrittweise zu beseitigen.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Dann kontaktieren Sie uns gerne:

E-Mail:infowhatever@klaus-p-luehrs.de

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz wenden:

Schlichtungsstelle BGG
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail:infowhatever@schlichtungsstelle-bgg.de
Webseite:

www.schlichtungsstelle-bgg.de


Hinweis

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit erfolgt freiwillig. Als freiberuflicher Schriftsteller ist Klaus-P. Lührs gesetzlich nicht zur Veröffentlichung einer solchen Erklärung verpflichtet. Dennoch ist es uns ein Anliegen, auch ohne gesetzliche Pflicht ein möglichst barrierefreies Online-Angebot bereitzustellen – aus Verantwortung gegenüber allen Nutzerinnen und Nutzern.